Die Teilnahme an der Turnfest-Akademie ist in den unten aufgeführten Bundesländern als Bildungsurlaub/Bildungszeit anerkannt.
Auf den Seiten der einzelnen Bundesländer wird genau erklärt, was dafür zu tun ist.
Die Anerkennung der Turnfest-Akademie als Bildungsurlaub ist an die Bedingung geknüpft, dass das jeweilige Bundesland auf der Liste der anerkannten Bildungsurlaube verzeichnet ist. Fehlt eine solche Anerkennung, ist die Turnfest-Akademie nicht als bildungsurlaubsfähig einzustufen. Für die Bundesländer, die auf der Liste nicht verzeichnet sind, besteht demnach keine Anerkennung.
Das Land Saarland erkennt die Turnfest-Akademie für Bildungsfreistellung an.
Folgende Hinweise sind dabei zu beachten.
Die Ablaufpläne müssen eingehalten werden und dürfen nicht gemischt werden, da es sich um Themengezielte Ablaufpläne handelt.
Aus der Teilnahme-Bescheinigung geht hervor, ob sich der Teilnehmer an den Ablaufplan gehalten hat und bei Ausfall eines Workshops einen Workshop aus dem selben Themenbereich ausgewählt hat.
Verbindliches Teilprogramm für den Bereich Fitness
Verbindliches Teilprogramm für den Bereich DTB-Sportarten
Verbindliches Teilprogramm für den Bereich Vereinsmanagement
Das Land Thüringen erkennt die Turnfest-Akademie nach § 10 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) für Bildungsfreistellung an.
Homepage des Landes Thüringen
Die Turnfest-Akademie wurde als Einzelveranstaltung mit der Kennziffer 8480/1511/25 für den Zeitraum vom 28.05.2025 - 01.06.2025 der anerkannten Bildungsfreistellungstage 29.05- 31.05 2025 anerkannt.
Hinsichtlich der beantragten Anerkennung ist zu beachten, dass einzelne Veranstaltungstage nur anerkannt werden können, wenn sie mindestens drei Zeitstunden (vier Unterrichtsstunden) vor 20.00 Uhr umfassen.
Zur Veranstaltung der Seite in Rheinland Pfalz
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht für Beschäftigte folgender Zielgruppen: ehrenamtlich oder hauptberuflich tätige DOSB-Übungsleiter/innen der Profile C. und B. sowie DOSB-Vereinsmanager/innen der Profile C. und B., die die Seminarinhalte zur Verlängerung ihrer Lizenzen im Sinne des WBG benötigen, wenn sie mindestens 5,5 Zeitstunden pro Veranstaltung an den angebotenen Workshops teilnehmen, die der Lizenzverlängerung dienen.
Das Merkblatt Fünf Schritte zur Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein erläutert, was vor Beginn der Veranstaltung zu tun ist. Infoblatt
Folgende FAQ's helfen dir bei der Beantragung der Bildungsfreistellung im Land Schleswig-Holstein. FAQ
Homepage des Landes Schleswig-Holstein
Bei Fragen Rund um das Thema Bildungsurlaub/Bildungszeit kannst Du dich gerne bei uns melden. (Akademie@Turnfest.de)